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Startseite > Berufsschulen

Herzlich willkommen!

Die Berufsschulen sind wichtige Partner in ausbildungsintegrierten Studiengängen. Die drei Lernorte Hochschule, Betrieb und Berufsschule arbeiten hier eng zusammen.

Zum Besuch einer Berufsschule ist in Rheinland-Pfalz verpflichtet, wer in einem Berufsausbildungsverhältnis steht und zum Zeitpunkt der Begründung des Ausbildungsverhältnisses noch nicht die zwölfjährige Schulpflicht erfüllt hat. Dies trifft auf die Studierenden nicht zu. Sie können das Angebot der Berufsschule freiwillig wahrnehmen.

Der Besuch der Berufsschule ist vor allem wichtig, wenn in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG ausgebildet wird. Die Berufsschule sichert eine optimale Vorbereitung auf die Kammerprüfung. Darüber hinaus kann sie erfahrungsgemäß auch propädeutische oder substitutive Leistungen für das Studium erbringen: z.B. Einführung in die Buchführung und Buchen als Vorbereitung für die Kosten- und Leistungsrechnung oder Technisches Zeichnen als Grundlage für Bauingenieurinnen und Bauingenieure.

Wichtig ist, dass die inhaltliche und zeitliche Gliederung der Qualifizierung an den drei Lernorten exakt aufeinander abgestimmt wird.

Gern stehen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle der DHR Ihnen jederzeit auch persönlich für Gespräche zur Verfügung.

Das "Dreiecksverhältnis" dualer Studiengängen